Ratgeber · Bäume

Baum fällen in Wiesbaden: Brauche ich eine Genehmigung?

Ein Baum auf dem eigenen Grundstück gehört Ihnen – fällen dürfen Sie ihn trotzdem nicht immer ohne Weiteres. Wichtig sind zwei Fragen: Wann darf gefällt werden, und braucht der Baum eine Genehmigung?

Baumarbeiten in Wiesbaden

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Grundflächen grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden. Für Bäume im Hausgarten gelten Ausnahmen, aber auch dort ist es verboten, Nester oder Lebensstätten geschützter Tiere zu zerstören.

Unser Rat: Planen Sie Fällungen im Herbst und Winter. Ist ein Baum akut gefährlich, kann auch außerhalb dieser Zeit gehandelt werden – dann sollte das gut dokumentiert sein.

Brauche ich eine Genehmigung?

Ob für Ihren Baum eine Genehmigung nötig ist, hängt von den örtlichen Regeln ab, etwa von einer Baumschutzsatzung, einem Bebauungsplan oder Denkmalschutz. Gerade in Villengebieten wie dem Nerotal oder in Sonnenberg können zusätzliche Vorgaben gelten.

Fragen Sie vor der Fällung bei der Stadt Wiesbaden nach. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, worauf Sie achten sollten, und helfen bei den nötigen Angaben.

Wie läuft eine Fällung ab?

  • Besichtigung vor Ort und Einschätzung von Baum, Umgebung und Zufahrt
  • Wahl der Technik: Hubsteiger bei guter Zufahrt, Seilklettertechnik in engen Gärten oder an Hängen
  • Abtragen des Baumes Stück für Stück, wenn kein Platz zum Umlegen ist
  • Abtransport von Holz und Schnittgut
  • Auf Wunsch: Wurzelstock entfernen

Baumfällung in Wiesbaden

Wir fällen Bäume in ganz Wiesbaden – mit Hubsteiger und mit Seilklettertechnik, je nachdem, was der Garten zulässt. So arbeiten wir auch dort sicher, wo es eng ist.

Baumfällung in Wiesbaden

Wir fällen Bäume in Wiesbaden mit Hubsteiger oder Seilklettertechnik, auch Stück für Stück auf engem Raum. Unterwegs sind wir in ganz Wiesbaden, unter anderem in Nerotal, Sonnenberg, Nordost, Bierstadt, Aukamm.

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Häufige Fragen

Wann ist Fällzeit?

Grundsätzlich vom 1. Oktober bis 28. Februar. Brutstätten von Vögeln und anderen geschützten Tieren dürfen nie zerstört werden.

Wer ist in Wiesbaden für Fällgenehmigungen zuständig?

Die Stadt Wiesbaden. Fragen Sie vor der Fällung dort nach, ob für Ihren Baum eine Genehmigung nötig ist.

Kann man einen Baum in einem engen Garten fällen?

Ja. Mit Seilklettertechnik wird der Baum von oben Stück für Stück abgetragen und abgeseilt, ohne dass er umfallen muss.

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